Immobilien Kaufvertrag
Immobilien Kaufvertrag Tipps: Bei jedem Immobiliengeschäft sollte beiden Seiten daran gelegen sein, das der Kaufvertrag für eine Immobilie klar und vollständig abgefasst wird, damit es nicht wohlmöglich zu einem Vertragsrücktritt kommen kann. Dazu dient ein Immobilien Kaufvertrag. Im Internet kann man sich schon vorab ein Immobilien Kaufvertrag Muster kostenlos herunterladen, um eine Kaufvertrag Vorlage wenigstens schon einmal gesehen zu haben und den üblichen Inhalt zu kennen. Der eigentliche Vertrag muss dann ohnehin bei einem Notar geschlossen werden. Man sollte aber darauf dringen, etwa zwei Wochen vor Vertragsschluss, bereits einen Entwurf zugesandt zu bekommen, um auch hier die Daten und den Inhalt zu prüfen.
Immobilien Kaufvertrag Notar
Der Notar muss jeden Vertrag ausführlich beiden Seiten erklären und er muss bei einem derartigen Vertragsschluss unabhängig handeln. Doch besonders in kleinen Orten ist dies gar nicht immer möglich. Schließlich kennt der Notar berufsbedingt viele Menschen. Wer skeptisch ist, ob sein Notar völlig unparteiisch ist, hat die Möglichkeit den Vertragsentwurf vorab von einem anderen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Dieser wäre dann auch für etwaige Fehler, die er vielleicht übersieht, haftbar. Am günstigsten ist es jedoch immer sich selbst gut zu informieren und bereits vorher im Internet eine Kaufvertrag Vorlage oder ein Muster kostenlos herunterzuladen. Hier sind auch die Modalitäten für einen Vertragsrücktritt schon standardmäßig aufgeführt, die jeder Kaufvertrag enthalten muss.
Inhalt eines Immobilien Kaufvertrages
Bei jeder Kaufvertrag Vorlage für Immobilien werden zunächst die Angaben zu den Besitzern übereinstimmend mit den Eintragungen im Grundbuch vorgenommen. Auch Grundschulden oder Wegerechte werden hier eingetragen. Ebenso sind hierin die expliziten Bedingungen für den Anteilsbesitz bei Eigentumswohnungen vermerkt. Gibt es noch Absprachen zwischen Verkäufer und Käufer bezüglich von Möbeln, die vielleicht im Haus verbleiben sollen oder Reparaturen, die noch vorgenommen werden müssen, gehören sie ebenfalls mit einem Ausführungstermin in den Kaufvertrag. Handelt es sich bei der Immobilie um einen Neubau, ist es zu empfehlen, dass die Abnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen vertraglich vereinbart wird.
Vollstreckung und Gewährleistung
Für den Fall, dass der Käufer den Kaufpreis nicht wie vertraglich vereinbart zahlt, gibt es die Möglichkeit eine sogenannte Vollstreckungsunterwerfung zu vereinbaren, dies ist der einzige Weg für den Verkäufer ohne gerichtliche Bemühungen einen Vertragsrücktritt zu vollziehen. Für den Käufer einer Bestandsimmobilie ist es von Vorteil, mit dem Verkäufer eine Klausel zur Gewährleistung auch für unsichtbare Mängel vertraglich zu vereinbaren. Ein Verkäufer, der nichts zu verbergen hat, wird sich auf eine derartige Klausel einlassen, anderenfalls sollte man vielleicht noch einmal einen Sachverständigen beauftragen, das Gebäude auf Herz und Nieren zu überprüfen.